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Flottenversicherung

Eine Flottenversicherung ist eine Form von Versicherung, bei der es keine Rolle spielt, wie die Anwendungsmöglichkeiten der versicherten Fahrzeuge sind. Für spezielle Risiken, die sich aus der Verwendungsart der Fahrzeuge ergeben, kann man natürlich zusätzliche Deckungserweiterungen mit seinem Kfz Versicherer vereinbaren. Zum Beispiel dann, wenn das Unternehmen eine Flotte von Tanklastfahrzeugen unterhält, oder aber Betonmischern. Die Versicherungsprämie bei einer Flottenversicherung orientiert sich dabei stets an der durchschnittlichen Schadensquote des gesamten Fuhrparks eines Unternehmens. Bereits bei ehemaligen Einzelfahrzeugen enthaltene Schadenfreiheitsrabatte werden entsprechend in die Gesamtheit integriert, wobei für den Schadenfreiheitsrabatt ein durchschnittlicher Wert ermittelt wird, worauf sich die Berechnung der Versicherungsprämie letztendlich bezieht. Fahrzeuge, die zusätzlich im Laufe der Vertragszeit angeschafft werden, erhalten dabei bei Aufnahme in die Flottenversicherung den gleichen, zu diesem Zeitpunkt aktuellen Schadenfreiheitsrabatt der gesamten Fahrzeugflotte eines Unternehmens. Die Mindestanzahl, ab der man Fahrzeuge durch eine Flottenversicherung absichern kann, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Einige Anbieter versichern bereits drei, oder fünf Fahrzeuge eines Unternehmens in einer Flottenversicherung. Bei anderen Anbietern hingegen liegt die Mindestanzahl bei zehn Fahrzeugen. Bei einer Flottenversicherung ist es dabei jedoch egal, um welche Fahrzeugtypen es sich handelt, ob nun um einen PKW, eine Zugmaschine oder einen Lieferwagen, einen 40-Tonner, oder aber nur um einen 7,5-Tonner. Die meisten Anbieter verzichten bei einer Flottenversicherung dabei auf die so genannte Kilometer- oder Fahrerbeschränkung für ein jeweils einzelne Fahrzeug. Dadurch dass man diesbezüglich nicht eingeschränkt ist, schafft eine Flottenversicherung in einem Unternehmen eine hohe Flexibilität. Hohe Transparenz und Übersichtlichkeit hingegen wird einer Flottenversicherung dadurch verliehen, dass alle Fahrzeuge gleich versichert sind und so bei einem einzelnen Fahrzeug nicht die Gefahr besteht, dass es zu einer Deckungslücke kommt.

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